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Nutzungsbedingungen für Gutachtenverfahren bei der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) - 01.08.2021
Nutzungsbedingungen für die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Landesärztekammer Brandenburg (Gutachterstelle der LÄKB)
Präambel
Das Portal wird von der LÄKB bereitgestellt zur Durchführung von Gutachtenverfahren.
Das Portal dient als Kommunikationsplattform zwischen den Beteiligten des Gutachtenverfahrens.
§ 1 Leistungen
(1) Die LÄKB stellt das Portal bereit. Sie kümmert sich um die in ihrem Herrschaftsbereich liegende technische Umsetzung und Betrieb.
(2) Die Gutachterstelle der LÄKB registriert regelmäßig neu eingestellte Inhalte und veranlasst das Erforderliche für die weitere Bearbeitung.
(3) Die Gutachterstelle der LÄKB nutzt das Portal als Kommunikationsplattform mit den Verfahrensbeteiligten. Anträge betreffende Schriftsätze werden im Portal zum Download zur Verfügung gestellt. Die Verfahrensbeteiligten werden per E-Mail auf neu eingestellte Dokumente hingewiesen.
(4) Stellungnahmen seitens der Gutachterstelle der LÄKB werden ausschließlich auf Deutsch abgegeben.
(5) Die Inhalte des Portals werden regelmäßig nach dem Stand der Technik gesichert und archiviert.
§ 2 Datensicherheit
Informationen zum Datenschutz werden in dem Dokument „Datenschutzinformation für die Gutachterstelle der LÄKB“ bereitgestellt.
§ 3 Allgemeine Verpflichtungen der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Erstellung eines Nutzerkontos nur vertrauliche Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, etc.) anzugeben. Sollte sich nach der Erstellung des Nutzerkontos etwas ändern, sind die Nutzer angehalten, diese Änderungen einzupflegen bzw. der Gutachterstelle der LÄKB mitzuteilen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, ein sicheres Passwort zu verwenden. Die Weitergabe des mit dem Nutzer verbundenen Passworts ist nicht gestattet.
(3) Dateien können nur im Format PDF hochgeladen werden.
(4) Die Nutzer verpflichten sich, die für den Zugang zum Portal verwendeten Endgeräte sicher zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere stets aktualisiertes Betriebssystem und Software sowie aktueller und aktivierter Virenschutz. Dateien sind vor dem Upload auf eventuelle Schadsoftware zu prüfen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie beim BSI unter www.sicher-im-netz.de.
(5) Die hochgeladenen Dateien dürfen keine strafbaren Inhalte enthalten.
(6) Übersetzungen und die Ersteller der Übersetzungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
(7) Die Nutzer sind sich bewusst, dass eine Löschung des Nutzerkontos nicht erfolgt. Scheidet ein Nutzer aus, wird das Nutzerkonto ggfs. inaktiv gesetzt.
§ 4 Besondere Verpflichtungen der Antragsteller
(1) Die Antragsteller sind verpflichtet, an der Zweifaktorauthentifizierung teilzunehmen. Die Zweifaktorauthentifizierung für Antragsteller funktioniert über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS). Hierzu ist es notwendig, dass eine funktionierende Mobilnummer des Antragstellers angegeben wird.
(2) Ändert sich beim Antragsteller die zuständige Kontaktperson, muss dies unverzüglich der Gutachterstelle der LÄKB mitgeteilt werden.
(3) Die Antragsteller sind sich darüber bewusst, dass von der Gutachterstelle der LÄKB keine Plausibilitätsprüfung der eingereichten Unterlagen im Vorfeld der eigentlichen Prüfung stattfindet. Daher sind Antragsteller angehalten, darauf zu achten, dass die eingereichten Dokumente korrekt sind.
(4) Sollten von Seiten der Gutachterstelle der LÄKB auf dem Portal Formulare zur Durchführung des Gutachtenverfahrens bereitgestellt werden, so sind diese zu nutzen.
§ 5 Besondere Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten
(1) Die Verfahrensbeteiligten sind verpflichtet, an der Zweifaktorauthentifizierung teilzunehmen. Die Zweifaktorauthentifizierung für Verfahrensbeteiligte funktioniert über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS). Hierzu ist notwendig, dass eine funktionierende Mobilnummer des Verfahrensbeteiligten angegeben wird.
(2) Die Verfahrensbeteiligten sind verpflichtet, die über das Portal erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der erhaltenen Daten und Dateien an unberechtigte Dritte ist verboten.
(3) Die Kommunikation über das Portal ist sachlich zu gestalten.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Die LÄKB haftet nur für die von ihr und der Gutachterstelle der LÄKB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fehler und Schäden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Annahme der Nutzungsbedingungen oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Cottbus.
(2) Gerichtsstand ist Cottbus.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die der von dem Verwender Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Stand: 08/2021
Präambel
Das Portal wird von der LÄKB bereitgestellt zur Durchführung von Gutachtenverfahren.
Das Portal dient als Kommunikationsplattform zwischen den Beteiligten des Gutachtenverfahrens.
§ 1 Leistungen
(1) Die LÄKB stellt das Portal bereit. Sie kümmert sich um die in ihrem Herrschaftsbereich liegende technische Umsetzung und Betrieb.
(2) Die Gutachterstelle der LÄKB registriert regelmäßig neu eingestellte Inhalte und veranlasst das Erforderliche für die weitere Bearbeitung.
(3) Die Gutachterstelle der LÄKB nutzt das Portal als Kommunikationsplattform mit den Verfahrensbeteiligten. Anträge betreffende Schriftsätze werden im Portal zum Download zur Verfügung gestellt. Die Verfahrensbeteiligten werden per E-Mail auf neu eingestellte Dokumente hingewiesen.
(4) Stellungnahmen seitens der Gutachterstelle der LÄKB werden ausschließlich auf Deutsch abgegeben.
(5) Die Inhalte des Portals werden regelmäßig nach dem Stand der Technik gesichert und archiviert.
§ 2 Datensicherheit
Informationen zum Datenschutz werden in dem Dokument „Datenschutzinformation für die Gutachterstelle der LÄKB“ bereitgestellt.
§ 3 Allgemeine Verpflichtungen der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Erstellung eines Nutzerkontos nur vertrauliche Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, etc.) anzugeben. Sollte sich nach der Erstellung des Nutzerkontos etwas ändern, sind die Nutzer angehalten, diese Änderungen einzupflegen bzw. der Gutachterstelle der LÄKB mitzuteilen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, ein sicheres Passwort zu verwenden. Die Weitergabe des mit dem Nutzer verbundenen Passworts ist nicht gestattet.
(3) Dateien können nur im Format PDF hochgeladen werden.
(4) Die Nutzer verpflichten sich, die für den Zugang zum Portal verwendeten Endgeräte sicher zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere stets aktualisiertes Betriebssystem und Software sowie aktueller und aktivierter Virenschutz. Dateien sind vor dem Upload auf eventuelle Schadsoftware zu prüfen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie beim BSI unter www.sicher-im-netz.de.
(5) Die hochgeladenen Dateien dürfen keine strafbaren Inhalte enthalten.
(6) Übersetzungen und die Ersteller der Übersetzungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
(7) Die Nutzer sind sich bewusst, dass eine Löschung des Nutzerkontos nicht erfolgt. Scheidet ein Nutzer aus, wird das Nutzerkonto ggfs. inaktiv gesetzt.
§ 4 Besondere Verpflichtungen der Antragsteller
(1) Die Antragsteller sind verpflichtet, an der Zweifaktorauthentifizierung teilzunehmen. Die Zweifaktorauthentifizierung für Antragsteller funktioniert über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS). Hierzu ist es notwendig, dass eine funktionierende Mobilnummer des Antragstellers angegeben wird.
(2) Ändert sich beim Antragsteller die zuständige Kontaktperson, muss dies unverzüglich der Gutachterstelle der LÄKB mitgeteilt werden.
(3) Die Antragsteller sind sich darüber bewusst, dass von der Gutachterstelle der LÄKB keine Plausibilitätsprüfung der eingereichten Unterlagen im Vorfeld der eigentlichen Prüfung stattfindet. Daher sind Antragsteller angehalten, darauf zu achten, dass die eingereichten Dokumente korrekt sind.
(4) Sollten von Seiten der Gutachterstelle der LÄKB auf dem Portal Formulare zur Durchführung des Gutachtenverfahrens bereitgestellt werden, so sind diese zu nutzen.
§ 5 Besondere Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten
(1) Die Verfahrensbeteiligten sind verpflichtet, an der Zweifaktorauthentifizierung teilzunehmen. Die Zweifaktorauthentifizierung für Verfahrensbeteiligte funktioniert über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS). Hierzu ist notwendig, dass eine funktionierende Mobilnummer des Verfahrensbeteiligten angegeben wird.
(2) Die Verfahrensbeteiligten sind verpflichtet, die über das Portal erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der erhaltenen Daten und Dateien an unberechtigte Dritte ist verboten.
(3) Die Kommunikation über das Portal ist sachlich zu gestalten.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Die LÄKB haftet nur für die von ihr und der Gutachterstelle der LÄKB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fehler und Schäden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Annahme der Nutzungsbedingungen oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Cottbus.
(2) Gerichtsstand ist Cottbus.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die der von dem Verwender Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Stand: 08/2021